Neubau, Umbau, Nutzungsänderungen – Brandschutz anpassen

Werden Industriegebäude baulich verändert oder anders genutzt, muss der Betreiber sicherstellen, dass die im Brandschutzkonzept des Gebäudes festgelegten Schutzziele weiterhin erreicht werden. Dazu müssen bestehende Brandschutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen dem möglicherweise veränderten Risiko angepasst werden. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) weist darauf hin, dass dabei nicht nur die allgemeinen Schutzziele beachtet werden sollten.

Ein Brandschutzkonzept ist nicht nur auf das betreffende Gebäude abgestimmt. Es entspricht immer auch dem zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Baurecht. Solange das Gebäude unverändert bleibt, genießt es Bestandsschutz. Geplante und ungeplante Änderungen – wie Umbauten, Nutzungsänderungen, aber auch eine Erhöhung der Brandlast – können zum Verlust des Bestandsschutzes führen. Denn jede Änderung muss der geltenden Rechtslage entsprechen. Dabei kann die Bauaufsicht verlangen, dass auch Gebäudeteile nachgerüstet und angepasst werden müssen, die nicht vom Umbau betroffen sind. Hier ist zu prüfen, ob die Änderungen wesentlich sind und daher Auswirkungen auf das vorhandene Brandschutzkonzept haben. Daher ist es sinnvoll, den Brandschutzbeauftragten, den Sachversicherer und die zuständige Feuerwehr frühzeitig in die Planungen einzubeziehen.

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