Am 15.03.2011 traten neue Richtlinien für das Marktanreizprogramm in Kraft. Ab sofort können Förderanträge entsprechend den neuen Konditionen gestellt werden. Die zum Teil bis Ende des Jahres befristeten Verbesserungen betreffen thermische Solaranlagen, den Austausch von Heizkesseln, Wärmepumpen und Holzheizungen.


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