Wenn Wasserschäden sich auf ungewöhnliche Art und Weise manifestieren ist meist der Ärger mit dem Gebäudeversicherer vorprogrammiert. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Streit so eskaliert, dass die Gerichte angerufen werden. In solchen Fällen kann man nur hoffen, dass der Schadenfall sich in dem Zuständigkeitsbezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig be- findet, welches in seiner Auslegung von Versicherungsbedingungen immer wieder ein Herz für Versicherungsnehmer zeigt (Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 11. Juni 2015, Az.: 16 U 15/15).
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Leitungswasserversicherung! Wenn Wasser durch die Wand gelangt…Wer zahlt was, Herr Senk?
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