Lärm, Gerüche und Wasser – 8 Urteile – die Gerichte zum Thema Fenster und Türen entscheiden mussten

Sie sind gewissermaßen die „Sollbruchstellen“ einer Immobilie: Lärm, Gerüche und Wasser können am ehesten durch Fenster und Türen in eine Immobilie eindringen und so einen großen Schaden verursachen oder zumindest eine Belästigung für den Betroffenen darstellen. Das wird nie vollständig zu vermeiden sein, denn Häuser brauchen schließlich Öffnungen.

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