Initiative Schadenprävention: Thema Leitungswasser und Legionelle – Desinfektionsmaßnahmen können Rohrmaterial schädigen

Leitungswasserschäden vermeiden, Mieterzufriedenheit erhöhen. Das sind die Leitthemen des FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe. Am 9. Mai 2019 fand bereits der 5. Workshop der Initiative statt. Technische Entscheider der Wohnungswirtschaft trafen sich mit den führenden Experten der Schadenprävention. In konstruktiver Stimmung diskutierten sie dieses Mal vor allem über die Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse zur Prophylaxe von Leitungswasserschäden. Im Anschluss führte AVW Schadenberater Stefan Schenzel ein Gepräch mit Georg Scholzen, Präventionsexperte für Leitungswasserschäden. Das Thema: Vorteile und auch Risiken der Gefährdungsbeurteilung von Rohrsystemen.

Stefan Schenzel: Herr Dr. Scholzen, in unserem FORUM LEITUNGSWASSER erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen und den technischen Entscheidern der Wohnungsunternehmen Möglichkeiten, Leitungswasserschäden vorzubeugen. Im letzten Workshop im Mai haben wir uns das Thema Gefährdungsbeurteilung und Risikoanalyse als Präventionsmaßnahme näher angesehen. Können Sie mit wenigen Worten skizzieren, was darunter zu verstehen ist?

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Dr. Georg Scholzen: Eine Gefährdungsbeurteilung der Trinkwasser-Installation (TWI) beschreibt kurz gesagt eine systematische Ermittlung und Bewertung aller relevanten Schwachpunkte und Mängel, die zu hygienischen Risiken für das Trinkwasser führen können. Aus dieser Bewertung werden die erforderlichen Maßnahmen abgeleitet, die dem Schutz und der Sicherheit in erster Linie des Trinkwassers dienen. Gleichzeitig sind aber die Mängel, die die Trinkwasserqualität beeinträchtigen können, auch für die Erhöhung von Korrosionsrisiken bzw. Schäden an den Rohrleitungssystemen verantwortlich. Daher dient eine Gefährdungsbeurteilung auch dem Ziel, Leitungswasserschäden vorzubeugen und damit den Gebäudezustand zu erhalten und zu schützen. Das Ziel besteht also darin, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und diesen präventiv entgegenzuwirken.

Dafür erfolgt eine Prüfung gemäß dem sogenannten Arbeitsblatt W 551 des Deutschen Vereins des Gasund Wasserfaches e.V. (DVGW). Dieses Arbeitsblatt beschreibt die nötigen Maßnahmen für einen hygienisch sicheren Betrieb von Trinkwasser-Installationen. Zur Prüfung gehört auch eine Ortsbesichtigung. Dabei wird zunächst die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik geprüft. Das gleiche gilt für wichtige Betriebsparameter, wie zum Beispiel die Temperatur. Stagnationsbedingungen müssen unbedingt vermieden werden, es werden notwendige Abhilfemaßnahmen ermittelt und eine zeitliche Priorisierung aufgestellt. Ein dauerhafter Sanierungserfolg bei einem bedenklichen Befund ist in der Regel nur in Kombination mit bautechnischen Maßnahmen zu erwarten.

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Welchen Nutzen hat das Wohnungsunternehmen konkret durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung?

Dr. Georg Scholzen: Die Trinkwasseranlagen werden durch eine Gefährdungsbeurteilung deutlich besser gewartet. Außerdem unterstützt die Wohnungswirtschaft so natürlich den sanitären Hygienefahrplan. Oftmals werden bei Überschreiten des technischen Maßnahmewertes von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, in der Hoffnung, damit der Ursache entschlossen entgegenzutreten. Dies ist leider ein Irrtum und kann fatale Folgen nach sich ziehen…

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