Defekte Dachziegel, herausstehende Gehwegplatten und marode Fassaden – alles Dinge, die Wohnungsunternehmen bei ihren Immobilien regelmäßig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überprüfen müssen. Wird dies ignoriert, bleibt das nicht ohne Folgen: Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet verschiedene Gebote zur Sicherung von Gefahrenquellen, die bei Unterlassung zu Schadensansprüchen nach den §§ 823 ff. BGB führen kann.
Denn kommt jemand auf einem Privatgrundstück zu Schaden, haftet oft der Eigentümer. Aus diesem Grund müssen Verwalter von Immobilien entsprechende Maßnahmen ergreifen, damit keine Gefahren für Dritte von den von ihnen betreuten Grundstücken ausgehen. Vor allem im Winter ist bei Schnee, Eis und Sturm ein Anwendungsfall besonders entscheidend: die Dachinspektion.
In der Vergangenheit haben Wohnungsunternehmen für diese Art von Inspektionen vor allem Hebebühnen oder Gerüste eingesetzt – gab es doch schlichtweg kaum vielversprechende technische Alternativen. Diese Wartungsform birgt aber einige Nachteile: Bei jeder Inspektion müssen die Hebebühnen oder Gerüste gemietet werden. Dann werden diese zum Ort des Geschehens transportiert sowie auf- und wieder abgebaut. Das kostet bei jeder einzelnen Inspektion Geld und vor allem Zeit. Außerdem ist ein stabiler Boden erforderlich, damit die Gerüste und Hebebühnen sicher stehen. Darüber hinaus sind schwer einzusehende Stellen am Gebäude nicht immer erreichbar.
All solche Probleme lassen sich heute technisch lösen, denn mittlerweile sind Inspektionen auch mit Drohnen möglich. Im Vergleich zu herkömmlichen Methoden sind diese nicht nur schneller und sicherer. Sie lassen sich ebenso automatisiert durchführen. Das Prinzip ist einfach: Eine Drohne als Trägerobjekt transportiert eine Kamera. Diese nimmt wiederum aus der Luft Bilder von schadhaften Stellen an Gebäuden auf und speichert, verarbeitet und leitet diese weiter. Alles digital.
Herausforderungen beim Drohneneinsatz
Doch was im ersten Moment so simpel klingt, birgt einige Herausforderungen. Es gibt viele Regeln und Gesetze, die es beim Drohnenflug zu beachten gilt. So darf beispielsweise an vielen Orten, wie zum Beispiel über Privatgrundstücken, Verkehrsflughäfen oder Industriegebieten, nicht ohne Zustimmung der Eigentümer geflogen werden. An vielen Stellen ist ein Drohnenflug wiederum nur mit einer Aufstiegsgenehmigung erlaubt, die die Projektleiter bei verschiedenen Behörden einholen müssen…