Nach dem die neue Trinkwasserverordnung am 11. November 2011 in Kraft trat, erinnert nun die GTÜ die Immobilienbesitzer an die jährliche Trinkwasserinspektion: Bis zum 31. Oktober 2012 sind die meisten Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit einer zentralen Anlage zur Warmwasserbereitung verpflichtet, das Wasser auf mikrobakterielle Belastung untersuchen zu lassen, sonst drohen Bußgelder bis zu 25.000 Euro. Stagnation von Wasser in Leitungen, Warmwasseraufbereitungen und Ablagerungen im Rohrnetz bieten Ablagerungen reichlich Nährboden für gefährliche Keime: Die sogenannten Legionellen treten überwiegend im warmen Wasser zwischen 20°C und 55°C auf und können durch beispielsweise Wasserdampf in die Atemwege gelangen und zu einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung führen.


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GTÜ erinnert Immobilienbesitzer an Trinkwasserkontrollfrist 31. Oktober 2012
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