In den Workshops des „FORUM LEITUNGSWASSERS“ der AVW wurden Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Leitungswasserschäden bei Betrieb und Instandhaltung von wasserführenden Anlagen umfassend diskutiert und in einem LEITFADEN dokumentiert. Die Empfehlungen lauten:
- Der Betrieb von Installationen muss Gefährdungen vermeiden.
- Kontrolle des Zustandes und regelmäßig anfallende Pflege-, Austausch- und ggf. auch Reparaturarbeiten durchführen.
- Nach der Trinkwasserverordnung, der DIN EN 806 und den AVBWasserV der Versorger sollen Trinkwasserinstallationen gewartet werden.
- Die Betreiber sollten individuelle Checklisten für die Wartung sanitärtechnischer Geräte und Anlagen auf Basis des VDMA-Einheitsblattes 24186-6 erarbeiten und anwenden.
- Die Wartung der Leitungswasserinstallationen ist für Wohnungsunternehmen ein Teil der Verkehrssicherungspflichten.
Mit den nachfolgenden Hinweisen soll aufgezeigt werden, wie eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in der Bewirtschaftung von Wohnungen zu einer wirksamen Schadenverhütung beitragen kann.
Trinkwasserinstallationen stellen unser wichtigstes Lebensmittel zur Verfügung: WASSER. Die Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) und die Allgemeine Verordnung für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sind die gesetzlichen Grundlagen für die Trinkwasserversorgung in Deutschland. Diese Verordnungen regeln unter anderem, dass der Betreiber für den Betrieb der Trinkwasser-Installation verantwortlich ist.
Für den Betrieb der Installationen gilt die Verpflichtung des Nutzers, jede Zapfstelle in einem Gebäude regelmäßig so zu nutzen, so dass der Inhalt von Trinkwasserleitungen wiederkehrend ausgetauscht wird. Beim Betrieb muss jederzeit sichergestellt sein, dass keine Gesundheitsgefahren entstehen und die gesamte Installation zuverlässig funktioniert.
Hierzu definieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik wichtige Grundsätze:
- Nach der TrinkwVO ist der Betreiber für eine ordnungsgemäße Instandhaltung und einen bestimmungsgemäßen Betrieb zuständig.
- Regelmäßige Wartung der Leitungswasserinstallation gem. DIN EN 806, in der Wartungsintervalle und die Wartungsmaßnahmen beschrieben sind, umfassen Zustandskontrolle und regelmäßige Pflege-, Austausch- und ggf. auch Reparaturarbeiten.
- Es gehört zu den werkvertraglichen Pflichten von Planern und ausführenden Fachunternehmen, bei der Übergabe den Betreiber über seine gesetzlichen Pflichten zu Instandhaltung und Betrieb seiner Trinkwasserinstallation zu informieren. Hierzu gehört auch eine Inspektions- und Wartungsanleitung mit der Konsequenz, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Selbstverpflichtung zum Schutz des Trinkwassers:
Ein dauerhaft hygienisch einwandfreies Trinkwasser erfordert die Zusammenarbeit aller Akteure und darf nicht mit der Abnahme/ Übergabe nach Herstellung enden. Denn nur eine fachgerecht geplante, installierte und gewartete Leitungsinstallation garantiert die Sicherheit unseres wichtigsten Lebensmittels, dem Trinkwasser!
Effektive Betriebsüberwachung und Instandhaltung bedeutet:
- Frostschäden an der Leitungswasserinstallation verhindern
- visuelle oder digitale Überwachung der wasserführenden Anlagen
- Gute Kenntnisse über den Zustand der Installation und deren Schwachstellen
- objektspezifische Informationen für Handwerker bei Auftragserteilung
- Rückmeldung der Handwerker für die Gebäudedokumentation
Wie können bestimmungswidrige Wasseraustritte begrenzt werden?
Eine wesentliche Vorsorgemaßnahme ist im laufenden Betrieb die visuelle oder digitale Überwachung der wasserführenden Anlagen. Durch das schnelle Erkennen von bestimmungswidrigen Wasseraustritten kann die Austrittsmenge begrenzt werden…