„Wenn ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft sich in einer Privatinsolvenz befindet, ist es nun besser vor der Kündigung seiner Genossenschaftsmitgliedschaft und damit vor dem Verlust der Wohnung geschützt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (Zweite Insolvenzrechtsreform), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat.
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GdW begrüßt besseren Schutz für Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften
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