„Wenn ein Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft sich in einer Privatinsolvenz befindet, ist es nun besser vor der Kündigung seiner Genossenschaftsmitgliedschaft und damit vor dem Verlust der Wohnung geschützt“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, zum Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (Zweite Insolvenzrechtsreform), das am vergangenen Freitag den Bundesrat passiert hat.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
GdW begrüßt besseren Schutz für Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Internationaler Genossenschaftstag am 5. Juli und 2025 hat die UNO zum...
Die Wohnungsbaugenossenschaften würdigen jährlich zum Internationalen Tag der Genossenschaften (International Co-operative...
Ein gar nicht so stilles Örtchen – 10 Urteile zum Themenkreis...
Ärger um das Badezimmer steht nicht gerade im Vordergrund der Immobilien-Rechtsfälle....
Fachkräftemangel, Nachhaltigkeit und neue Anforderungen in der Arbeitswelt – die Themen...
Wie lassen sich neue Technologien sinnvoll in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft...
BauGB-Reform 2025: Fallstricke oder Freifahrtschein für die Wohnungswirtschaft?
Eine Situationsanalyse des Baurechtsanwalts Prof. Dr. Andreas Koenen
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat...
Der Traum vom eigenen Pool – Welche Rechte und Pflichten haben...
Sommer und Sonne bedeutet: Die Badesaison geht los. Doch nicht jeder...
Wohnungsbau 2025/26: Neubau stagniert – Sanierung gewinnt an Bedeutung
Die Diskussion um die Zukunft des Wohnungsbaus in Deutschland spitzt sich...