Fehlbetrag für Strom 2022 beim Einpersonenhaushalt bis zu 185 Euro – höher als je zuvor

Die Stromkosten steigen zum Jahreswechsel auf ein neues Rekordhoch. Ärmere Haushalte sind von dem Anstieg besonders stark betroffen. Trotz der leichten Anhebung des Hartz-IV-Satzes bleibt der Anteil, der für die Stromkosten vorgesehen ist, viel zu gering. Eine Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt, dass Alleinlebende im Schnitt 139 Euro pro Jahr an anderer Stelle einsparen müssen, um ihre Stromkosten zu begleichen. Damit ist der Fehlbetrag so groß wie noch nie.

Strompauschale im Schnitt 32 Prozent zu niedrig

Im Jahr 2022 steigt der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen um 3 Euro auf 449 Euro pro Monat. Davon sind rein rechnerisch 36,44 Euro für die Begleichung der Stromrechnung vorgesehen. Die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden belaufen sich nach Verivox-Berechnungen im Bundesdurchschnitt jedoch auf monatlich 48 Euro. Die tatsächlichen Stromkosten sind also rund ein Drittel (32 Prozent) höher als die dafür vorgesehenen Zuwendungen.

- Anzeige -

In Hamburg fehlen bis zu 185 Euro pro Jahr

Wie hoch die Versorgungslücke ausfällt, unterscheidet sich regional stark. In Hamburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger im Schnitt jeden Monat 51,92 Euro für Strom ausgeben. Das sind rund 42 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. Im Laufe des Jahres ergibt sich ein Fehlbetrag von 185 Euro.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern (+ 39 Prozent), Schleswig-Holstein (+ 38 Prozent) und Thüringen (+ 35 Prozent) liegen die realen Stromkosten besonders weit über dem im Regelsatz vorgesehenen Stromkostenanteil. Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Doch auch hier beträgt der Fehlbetrag immer noch rund 17 Prozent.

Elektrische Warmwasserbereitung erhöht Kosten zusätzlich

Muss Wasser dezentral etwa mithilfe eines Durchlauferhitzers erwärmt werden, steigen Stromverbrauch und Kosten weiter. Etwa 750 kWh zusätzlich verbraucht ein Einpersonenhaushalt mit elektrischer Warmwasserbereitung pro Jahr. Zwar kann ein Mehrbedarf von 2,3 Prozent des Regelsatzes beim Amt geltend machen, das sind gut 10 Euro. Die tatsächlichen Mehrkosten sind aber fast zweieinhalb Mal so hoch und belaufen sich auf rund 24 Euro…

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema