Erfolgreiche Druckprüfung trotz unverpresster Verbindung?

In einer Kindertagesstätte stellte der Hausmeister eine Verfärbung an einer Trockenbauwand fest. Nach dem Öffnen der Wand kam ein fortgeschrittener Schimmelbefall zutage. Als Quelle des Übels wurde eine undichte Doppelwandscheibe identifiziert, die zu einem Spülenanschluss gehörte. Das Bauteil wurde dem IFS zugesandt. Es handelte sich um eine Doppelwandscheibe aus Rotguss mit zwei 16mm – Anschlüssen für Mehrschichtverbundrohre. Diese Anschlüsse waren als Pressverbindungen ausgeführt und unterschieden sich schon optisch voneinander:

Der abschließende Pressvorgang war schlicht nicht erfolgt.

An der linken Verbindung war das graue Mehrschichtverbundrohr im Sichtfenster des Pressanschlusses sichtbar. Es war – wie vom Hersteller vorgeschrieben – bis zum Anschlag eingesteckt worden. Die Rotgusspresshülse war ebenfalls axial bis zum Anschlag an den schwarzen Kunststoffkragen verpresst worden. Bei der rechten, schadenursächlichen Verbindung war weder das Mehrschichtverbundrohr im Sichtfenster erkennbar noch war die Presshülse axial verpresst worden. Hier war der abschließende Pressvorgang schlicht nicht erfolgt. Dementsprechend zeigte sich auch bei der Dichtheitsprüfung mit Druckluft, dass die rechte Verbindung schon bei Drücken unterhalb von 1 bar deutlich undicht war.

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Stadt als Bauherrin fällt auf Handwerkerpfusch rein

Umso erstaunlicher war die Tatsache, dass die Stadt als Bauherrin ein Druckprüfprotokoll des Installateurs vorweisen konnte, das dieser bei der Installation erstellt hatte. In diesem Protokoll wurde angegeben, dass die Anlage mit Druckluft geprüft worden sei und dabei keine Undichtigkeit festgestellt wurde. Angeblich sollte der Prüfdruck anstelle der vorgegebenen 3 bar sogar auf 6 bar erhöht worden sein – was aber aus sicherheitstechnischen Gründen gar nicht zulässig ist…

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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