Energiewende mit Mieterstrom muss auch im Immobiliensteuerrecht stattfinden – Steuerberaterin Solveig Wickinger

Die Energiewende wird die Energieversorgung dezentralisieren. Diese Entwicklung führt dazu, dass Immobilien als Anbieter von Wärme, Strom und Energie einen wesentlichen Beitrag für eine erfolgreiche Energiewende leisten werden.

Das Zusammenwachsen der Felder Energie und Immobilie zeigt sich deutlich durch das im Sommer verabschiedete Mieterstromgesetz, das am 20. November 2017 auch von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt wurde. Nach diesen gesetzlichen Neuregelungen wird insbesondere auf dem Dach eines Wohngebäudes erzeugter Strom aus Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) gefördert, der an Mieter in diesem Wohngebäude geliefert wird. Stromgewinnung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) ist hingegen nicht Gegenstand dieser Förderung, sondern unterliegt unverändert den Regelungen des KWK-Gesetzes. Damit steigt die Komplexität in den rechtlichen Förder-Rahmenbedingungen in Abhängigkeit von der eingesetzten Technologie. Für das genannte Zusammenwachsen von Energie und Immobilie mangelt es zudem nicht nur an konkreten steuerlichen Anreizen, sondern auch an neuen steuerlichen Rahmenbedingungen. Die seit Jahrzehnten unveränderten steuerlichen Regelungen hemmen vielmehr das Ankommen der Energiewende in der Immobilienwirtschaft.

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