Seit 2007 ist er für Hauseigentümer gesetzliche Pflicht und wichtige Voraussetzung bei Neuvermietung oder Verkauf – der Energieausweis. Schon in der Immobilienanzeige müssen seit 2014 Werte aus dem Dokument angegeben werden, bei der anschließenden Besichtigung müssen Eigentümer immer einen gültigen Energieausweis vorlegen und diesen spätestens bei Abschluss eines Miet- beziehungsweise Kaufvertrags in Kopie übergeben können.


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Energieausweise gelten nur 10 Jahre – lieber jetzt erneuern – das neue Gebäudeenergiegesetz (ab 2018) wird teurer + sorgt für mehr Aufwand
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