Energieaudit: Böse Überraschung zum Nikolaus – Erste Frist des Energiedienstleistungsgesetzes läuft ab

Der Nikolaus könnte vielen Unternehmen in diesem Jahr eine böse Überraschung bringen. Denn am 5.12.2015 endet die Frist, bis zu der Nicht-KMU ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen müssen. So verlangt es das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Es gibt allerdings einen Ausweg, der weit mehr als ein bloßer Rettungsanker ist: Alternativ zum Energieaudit können Unternehmen ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen und zertifizieren zu lassen. 

 

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Nicht nur, dass sie dafür bis zum 31. Dezember 2016 Zeit haben. Sie profitieren auch von den Vorteilen eines solchen Systems. Im Gegensatz zur Moment-aufnahme eines Audits, werden Einsparpotentiale bei einem Energiemanagementsystem permanent aufgespürt. Der Erfolg von abgeleiteten Maßnahmen wird sofort sichtbar und kann fortlaufend überwacht werden. Ein zertifiziertes Energiemanagementsystem hilft nicht nur beim Energiesparen. Es ist auch Voraussetzung für gesetzliche Privilegien wie die Entlastung von der Stromsteuer nach § 10 StromStG (Spitzenausleich) oder die Befreiung von der EEG-Umlage.

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