Doppelter Pfusch führt zu doppeltem Wasserschaden

Mancher Schaden, zu dem die IFS-Gutachter gerufen werden, ist so kurios, dass man ihn sich gar nicht ausdenken könnte: Als die Feuerwehr in einem Hochhaus einen Brandschaden im 10. OG löschen musste und dazu die Trockensteigleitung in Betrieb nahm, wunderten sich die Kameraden, dass sich der Druck gar nicht recht aufbauen ließ. Dafür trat in einem Badezimmer im 11. OG reichlich Wasser aus der Wand aus. Und das so heftig, dass durch den Wasserstrahl der Putz an der gegenüberliegenden Wand ausgespült wurde. Doch wie hingen diese beiden Ereignisse zusammen?

Das Badezimmer im 10. OG war ein halbes Jahr zuvor kernsaniert worden. Dabei fielen eine Leckage in einer Trinkwasserleitung sowie zwei defekte Absperrventile in einer Heizungsleitung auf. Diese Mängel wurden durch eine Sanitärfirma behoben. Leider beließ es der Installateur nicht dabei sondern entfernte bei dieser Gelegenheit eigenständig und ohne Auftrag noch gleich ein paar Be- und Entlüftungsventile, deren Funktion sich ihm nicht erschloss. Und weil aus den Leitungen kein Wasser kam, erachtete er es auch für unnötig, die nunmehr offenen Anschlüsse abzudichten. Anschließend spachtelte der Fliesenleger die Anschlüsse zu und verputzte die Wand.

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Was der Klempner nicht wusste: Die Ventile dienten zur Be- und Entlüftung der Trockensteigleitung. Eine solche Leitung wird nur in einem Brandfall genutzt: Die Feuerwehr speist mit ihren Pumpen im Erdgeschoss Wasser ein und der Löschtrupp schließt im jeweiligen Stockwerk seine Schläuche daran an.

Derselbe Raum ein halbes Jahr später: An der Markierung 1 (Foto oben) war das Wasser aus der Wand ausgetreten und hatte bei Markierung 2 den Wandputz ausgespült. Als nun die Einsatzkräfte Wasser in die Leitung pumpten, löste sich einer der Spachtelpfropfen und parallel zu den Löschmaßnahmen im 10. OG wurde auch im Stockwerk darüber unfreiwillig „gelöscht“…

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

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