Die Beteiligung von Bietergemeinschaften an Vergabeverfahren ist ein häufig zu beobachtendes Phänomen. Regelmäßig sind sich weder Auftraggeber noch die Mitglieder der Bietergemeinschaften bewusst, dass die Bildung von Bietergemeinschaften nicht in jedem Fall zulässig ist. Auch die Rechtsprechung ist derzeit nicht einheitlich und trägt damit nicht unbedingt zur Klarheit und Rechtssicherheit für Auftraggeber und Bieter bei.