Die Rechte und Pflichten eines Vermieters im Überblick – Eine Wohnungswirtschaft-heute-Serie mit immocloud-Chef Andreas Schneider

Das Mietrecht rund um die Verwaltung von Immobilien ist ein komplexes, juristisches Gebilde und kann bei Vermietern leicht zu Verunsicherung führen. Es gibt eine Vielzahl an Rechten und Pflichten, die einem Vermieter zustehen und auch dringend berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen unserer Artikelreihe, in der wir hilfreiche Informationen für Privatvermieter zusammenstellen, geben wir Ihnen hierüber einen nützlichen Überblick.

Vorab möchten wir betonen, dass wir aufgrund des Umfangs nur einen Einblick in das Mietrecht geben können. Im Detail ist das deutsche Mietrecht ausführlich in den §§ 535 bis 580a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt.

Die wichtigsten Rechte des Vermieters

  • Umsetzung einer Mieterhöhung: Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben haben Sie als Vermieter das Recht unter genauer Angabe von Gründen, die Miete zu erhöhen. Ein möglicher Grund könnte die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen sein. Geplante Mieterhöhungen können Sie alternativ im Rahmen einer Staffelmiete im Mietvertrag verankern. Sichern Sie sich jedoch vorher ab und prüfen Sie die rechtlichen Gegebenheiten in Ihrer Region, zum Beispiel, ob eine Mietpreisbremse gilt.

    In einem solchen Fall darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen. Dies betrifft beispielsweise Regionen, in denen ein angespannter Wohnungsmarkt herrscht.
  • Umlage der Betriebskosten: Sofern der Mietvertrag eine Regelung zu den Betriebskosten enthält, müssen Sie eine jährliche Betriebskostenabrechnung erstellen, in der alle Kosten für den Betrieb des Hauses gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf die Mieter umgelegt werden.
  • Zutritt zur Wohnung: In bestimmten Fällen (zum Beispiel zur Beseitigung von Mängeln oder bei der Wohnungsbesichtigung durch einen Nachmieter) steht Ihnen das Recht zu, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen.
  • Kündigung des Mietverhältnisses: Es gilt, dass der Mietvertrag stets von beiden Parteien beendet werden kann. Falls Sie als Vermieter den Mietvertrag ordentlich beenden möchten, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Diese Pflichten gehören dazu

  • Instandhaltung und Reparatur: Sie sind für die Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands der Immobilie während der Mietzeit zuständig. Demnach sind Sie verpflichtet, Schäden zu beseitigen und, soweit die Beeinträchtigung nicht auf ein Verschulden Ihres Mieters zurückgeht, eine Instandsetzung vorzunehmen…

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