Der Wohnbauträger als Energieversorger?

Auch die Wohnbaubranche muss auf den drohenden Klimawandel reagieren. Beispielsweise, indem sie ihre Wohnhäuser zu Kraftwerken ausbaut. Doch der Weg zum Ziel birgt so manch technische und rechtliche Hürde. Zwei differenzierte Antworten auf ein und dieselbe Frage.
WOJCIECH CZAJA

PRO – Wolfgang Amann

„Wir alle stehen in der Pflicht, den kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen.“

Wir alle stehen in der Pflicht, den kommenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen. Ohne Energiewende geht das nicht. Diese kann nur gelingen, wenn jede Möglichkeit genutzt wird, unseren Energiehunger auf regenerative Quellen umzustellen. Dies muss umso selbstverständlicher sein, wenn solche Maßnahmen wirtschaftlich darstellbar sind. Bei Photovoltaik auf den Dächern unserer Wohnhäuser trifft das zu – und bald auch auf fassadenintegrierte Solarpaneele.

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Die Zielvorgaben im Regierungsprogramm – 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energiequellen bis 2030 – sind ohne rasches und entschlossenes Handeln im gemeinnützigen Wohnungssektor nicht zu erreichen. Aktuell verbrauchen Frau und Herr Österreicher etwa 70 Terawattstunden Strom, also 70 Milliarden KWh pro Jahr. Bis 2030 wird der Verbrauch auf etwa 100 TWh steigen. Um die Ziele zu erreichen, müssen die erneuerbaren Kapazitäten bis dahin um etwa 35 TWh ausgeweitet werden. Heute installierte PV-Anlagen schaffen nicht mehr als etwa ein TWh pro Jahr. Das heißt: 2030 sollte es etwa 15-mal so viel sein wie heute. Dafür müsste jedes Jahr die gesamte bisherige Anschlussleistung neu installiert werden…

CONTRA – Peter Holzer

„Es erscheint mir falsch, die Umsetzung von dezentral kombinierten Energieversorgungsanlagen zwingend den Wohnungsunternehmen zuzumuten.“

Der Klimawandel hat nicht zuletzt auch mit den Energieanwendungen in unseren Gebäuden zu tun. Müssen wir künftig also auf fossile Brennstoffe verzichten? Ja! Müssen wir umdenken und das Haus in Zukunft als Kraftwerk verstehen? Ja. Und müssen wir unsere Gebäude energie- und ressourcenschonend sowie mit einem Fokus auf energetische Standortqualität betreiben? Ebenfalls ja! Doch das heißt nicht zwingend, dass Wohnungsunternehmen deswegen zum Energieversorger mutieren müssen. Das aktuelle Ökostrom-Novellenpaket 2017 und die Novelle des ElWOG mit ihrer Ermöglichung von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern sind ein großer Erfolg. Doch die Energieversorgung ist eine technisch wie auch rechtlich hochkomplexe Materie. Daher erscheint es mir falsch, die Umsetzung von dezentral kombinierten Energieversorgungsanlagen zwingend den Wohnungsunternehmen zuzumuten. Es sind die Energieversorgungsunternehmen, die das notwendige Wissen über Planung, Errichtung und Betrieb von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen mitbringen…

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