Der Bundesrat hat am 18. Dezember dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt. Bei den fünf Punkten Zinsschranke, Verlustabzug, Grunderwerbsteuer, Abschreibungen und Gewerbesteuer können Unternehmer profitieren. Wie und was sie beachten müssen beschreibt Unternehmensteuerrechtsexperte Dr. Heinrich J. Watermeyer für Wohnungswirtschaft heute.


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