Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet fünf Punkte, die Unternehmern Steuern ersparen können

Der Bundesrat hat am 18. Dezember dem Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums zugestimmt. Bei den fünf Punkten Zinsschranke, Verlustabzug, Grunderwerbsteuer, Abschreibungen und Gewerbesteuer können Unternehmer profitieren. Wie und was sie beachten müssen beschreibt Unternehmensteuerrechtsexperte Dr. Heinrich J. Watermeyer für Wohnungswirtschaft heute.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema