Unterdächer sind eigenständige Dichtungs- bzw. Deckungsschichten, die unter der eigentlichen Dachdeckung angeordnet sind. Dabei handelt es sich um Zusatzmaßnahmen, die dazu dienen, bei Unterschreitung der Regeldachneigung die Regensicherheit oder – im besonderen Fall – die Wasserdichtheit einer Dachfläche bei Eindeckung zu gewährleisten. Alle Dächer samt Unterdach werden konstruktiv von verschiedenen Gewerken erstellt: Zimmerer, Dachdecker und Bauspengler.
Im Einzelfall kann es bei der Abgrenzung von Haftungsfragen zu Problemen kommen. Beachtet werden müssen auch die gewerkebezogenen Prüf- und Warnpflichten. Die für Österreich gültigen ÖNORMEN B 2219 und B 7219 schreiben bei ausgebauten Dachgeschossen zwingend die Ausführung von Unterdächern vor.
In Deutschland gelten dafür die Fachregeln und das Merkblatt des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).