Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Ålands Vindkraft AB (Rechtssache C-573/12). „Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte.“


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Bundesverband Erneuerbare Energie: EuGH-Urteil gute Nachricht für Stromkunden
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Grubenwasser – Grenzen sollen Wärme nicht aufhalten
Wärmenetze vermitteln die Wärmeangebote aus industrieller Abwärme und Geothermie mit den...
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt – was sagt die Rechtslage
Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert
Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel...
Intelligente Optimierung: Energieeffizienz rauf, Kosten runter
Von Christopher von Gumppenberg
Der Gebäudesektor ist für rund 30 Prozent der...
Die Tücken des Baurechts – Einige Urteile zu einem überaus heiklen...
Das Baurecht hat es mit vielen Fallkonstellationen zu tun. Das Spektrum...
Baurechtsreport 2025 offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder...
BGH: keine Höhenbegrenzung für Bambushecke
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V...