Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Ålands Vindkraft AB (Rechtssache C-573/12). „Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte.“


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Bundesverband Erneuerbare Energie: EuGH-Urteil gute Nachricht für Stromkunden
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
LSG Sachsen-Anhalt zur Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber Jobcenter bei Betriebskosten
Die Auskunftspflicht des Vermieters nach§ 60 Abs 1, Abs 2 S...
Stellplatz mitvermietet und andere Urteile rund ums Wohnen
Der LBS Infodienst Recht & Steuern wird von den Landesbausparkassen herausgegeben...
Neue Grundsteuer: Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten – Klage
Die Debatte um die Reform der Grundsteuer in Deutschland hat eine...
Berliner Stadtwerke gemeinsam mit HOWOGE – Ökostrom für Häuser, auch mit...
Die Berliner Stadtwerke und die kommunale Berliner HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH bauen...
Einfach unterirdisch – Streitfälle um Erdboden, Leitungsverlegung und Baugruben
Bauarbeiten streben nicht immer nur in die Höhe, sondern zwangsläufig auch...
AG Hanau: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern
Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig...

