Bundestag verabschiedet Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz: Service-Wohnen fällt weiterhin unter Mietrecht

Der Bundestag hat das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz verabschiedet. Es tritt zum 1.10.09 in Kraft, dabei fällt nicht wie befürchtet das Service-Wohnen unter das neue Gesetz, sondern bleibt weiterhin unter dem Mietrecht.

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