„Wir brauchen rechtssichere und bundeseinheitliche Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle einschließlich Böden. Deswegen haben wir das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt.“ Dies erklärte Dr. Matthias Jacob, Vizepräsident der Bauindustrie zur Entscheidung, die weiteren Beratungen über das Vorhaben in den Ausschüssen und Plenum des Bundesrats in das kommende Jahr zu verschieben. „Wir sind allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind.“
Die für Abfallwirtschaft und Bodenschutz zuständigen Abteilungsleiter aus den Landesumweltministerien und dem Bundesumweltministerium konnten sich dem Vernehmen nach in der 37. Woche nicht auf einen Kompromiss zur sog. Mantelverordnung verständigen. Jacob wies darauf hin, dass der aktuelle Entwurf dem Anspruch nicht gerecht werde, wirtschaftlich tragbare und in der Praxis sowohl für Bauunternehmen als auch für Vollzugsbehörden gut umsetzbare Regelungen zu schaffen. „Ob das im weiteren Verfahren heilbar ist, da habe ich große Zweifel.“
Jacob plädierte vor diesem Hintergrund für einen anderen Ansatz: „Mittels eines Bauabfallverwertungsgesetzes nach österreichischem Vorbild könnte ein konsistenter, rechtssicherer und vollziehbarer Regelungsrahmen geschaffen werden…