Verheiratete Führungskräfte müssen aufpassen. Vermögenstransfers können unerwartet Schenkungsteuer auslösen. Die aktuelle Rechtsprechung erhöht den Handlungsdruck. Boni, Abfindungen oder Dividenden: Sondereinkünfte sind in der breiten Wirtschaft weit verbreitet. Doch hohe Zahlungseingänge rufen auch den Fiskus auf den Plan. Verheirateten droht ein bitterer Nachgeschmack. Die Finanzverwaltung wertet Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto oder Überweisungen zwischen Einzelkonten der Eheleute schnell als Schenkung.
Das gleiche gilt auch für den Verkauf von Unternehmensanteilen und Erbschaften. Der gesetzliche Freibetrag von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren ist schneller erreicht als viele glauben. Es stehen erhebliche Steuerforderungen im Raum. Zudem droht eine strafrechtliche Verfolgung wegen Steuerhinterziehung, wenn die Ehepartner trotz besseren Wissens den Vermögenstransfer nicht dem zuständigen Finanzamt angezeigt haben.