Beschlüsse des Klimakabinetts zur EED: Änderung der Heizkostenverordnung

Am 20. September 2019 hat das Klimakabinett Eckpunkte für ein Maßnahmeprogramm zur Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 vorgelegt. Die Punkte des Maßnahmeprogramms müssen noch politisch in Gesetze und Förderrichtlinien umgesetzt werden, damit sie wirksam werden.

Im Bereich des Betriebskostenrechts stellt die EU nach Informationen des GdW Anforderungen an den Einsatz funkbasierter Zähler im Submetering. Diese sollen durch eine Novelle der Heizkostenverordnung umgesetzt werden. Das BMWi hat eine 1:1-Umsetzung angekündigt. Ein Entwurf dafür kann nach dem Kabinettsbeschluss für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in eine Verbändeanhörung gehen. Das GEG ist Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung.

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EED: Anforderungen

Deutschland muss Anforderungen der Energieeffizienzrichtlinie EED bis zum 25. Oktober 2020 umsetzen. Im Detail sind das:

  • Zähler und Heizkostenverteiler müssen nach dem 25.10.2020 fernablesbar sein, wenn dies technisch machbar und kosteneffizient ist.
  • Bereits installierte nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler müssen bis zum 1. Januar 2027 fernablesbar sein, es sei denn dieses ist nicht kosteneffizient.
  • Wenn fernablesbare Zähler oder Heizkostenverteiler installiert sind, ist ab 25. Oktober 2020 zweimal im Jahr und ab 1. Januar 2022 mindestens monatlich (in der Heizperiode) eine Abrechnungs- und Verbrauchsinformation zu geben.

Geplante Umsetzung

Das BMWi will diese Anforderungen 1:1 in der Heizkostenverordnung umsetzen. Da das GEG Ermächtigungsgrundlage ist, kann die Umsetzung erst nach Inkrafttreten des GEG erfolgen. Der Entwurf der Novelle der Heizkostenverordnung kann jedoch bereits nach dem Kabinettsbeschluss zum GEG erfolgen. Nach bisherigen Gesprächen mit dem BMWi erwartet der GdW, dass die Umsetzung unter Berücksichtigung folgender Punkte erfolgen wird:

  • Die Frage der Fernablesbarkeit betrifft ausschließlich Submetering, d. h. Hauszähler bzw.Energiemengenzähler wie Gaszähler, Fernwärmezähler. Pelletzähler sind nicht von der Fernablesbarkeit erfasst.
  • Fernablesung ist alles, wozu man die Wohnung nicht betreten muss.
  • Von der Pflicht zur Fernablesbarkeit können bestimmte Techniken ausgenommen werden,weil sie nicht kosteneffizient sind. Dies könnte möglicherweise der Fall sein bei Verdunstern,denn elektronische Heizkostenverteiler zeigen oft keinen Verbrauch, weil die Rohre heizen.
  • Die Fälle müssten definiert werden.
  • Hinsichtlich der Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen wird es um eine Informationüber die Einheiten der Heizkostenverteiler gehen.

Herausforderungen in der Praxis

Unklar ist derzeit noch, in welcher Form die Mieter diese Information erhalten. Entsprechend der EU-Richtlinie kann die Information auch über das Internet zur Verfügung gestellt werden…

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