Bauordnung: Zu bürokratisch, zu kompliziert und unterm Strich zu teuer – vdw startet Initiative zur Vereinfachung

Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) schlägt vor, die Landesbauordnung grundlegend zu überarbeiten. In erster Linie geht es dabei um schlankere Genehmigungsprozesse, die Verwendung neuer Baustoffe und den Bestandsschutz bei Umbaumaßnahmen.

„Das Baurecht in Niedersachsen ist deutlich überreguliert. Zu viel Bürokratie ist teuer und hemmt den Wohnungsbau. Vor allem bezahlbarer Wohnraum ist betroffen. Das wollen wir schleunigst ändern“, betont vdw-Verbandsdirektorin Dr. Susanne Schmitt.

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Zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft ist die Anpassung der Niedersächsischen Bauordnung an die Musterbauordnung des Bundes. Dr. Schmitt weist darauf hin: „Während man auf Bundesebene mit sechs Kapiteln auskommt, sind es in der Landesbauordnung zwölf Abschnitte. Wer soll das begreifen?“

Nach ihren Worten geht es aber nicht nur um eine bessere Verständlichkeit für alle Anwender – Behörden und Antragssteller –, sondern vor allem um inhaltliche Erleichterungen.

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Was macht die Landesbauordnung so kompliziert?

  • Sie gilt für eine Vielzahl von Kleinstanlagen, ist durch vielfache Ergänzungen und Überarbeitungen unübersichtlich und wenig anwenderfreundlich und beinhaltet neben bauordnungsrechtlichen Aspekten auch solche des Sozial- und Umweltrechts.
  • Selbst bei kleineren Vorhaben müssen zahlreiche Fachplaner eingebunden werden.
  • Das Bauordnungsrecht umfasst eine Fülle von Spezialgesetzen, Verordnungen und Erlasse; außerdem sind zahlreiche DIN-Vorschriften zu beachten.

Drei Aspekte sind bei einer Novellierung zu beachten:

  • Anwenderfreundlichkeit
  • Auswirkungen auf die Baukosten
  • Folgerichtige und widerspruchsfreie Regelungen

Der vdw schlägt folgende Änderungen der Landesbauordnung vor:

Geltungsbereich
Unter den Begriff der baulichen Anlagen sollen nur solche Anlagen erfasst werden, die zum Betreten durch Menschen gedacht sind oder aufgrund ihrer Größe und ihres Umfangs einen besonderen Einfluss auf die Umgebung ausüben (Windkraftanlagen, Freizeit- und Vergnügungsparks).

Auf diese Weise werden überflüssige Regelungsbereiche (Werbeanlagen, Stellplätze etc.) gestrichen, und das Regelwerk wird überschaubarer gestaltet…

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