Sommer, das bedeutet für die meisten Menschen, möglichst viel Zeit im Freien zu verbringen. Und irgendwie verbinden sie damit auch ein wenig mehr Freiheit. Sie wollen im Garten, auf dem Balkon und auf der Terrasse all das tun, worauf sie in der kalten Jahreszeit verzichten mussten. Doch dem Freiheitsdrang setzt die Justiz manchmal Grenzen. Wenn die Belange anderer betroffen sind, dann müssen die eigenen Interessen zurücktreten.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Rechtliche Streitfälle rund um die Arbeit von Notaren
Beim Notar sind die Menschen meist nur einmal im Leben zu...
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die daraus resultierenden Haftungsgefahren
In den letzten Jahren hat der Schutz von Whistleblowern, also von...
BGH legt EuGH Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen...
Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23 ("Seniorenwohnheim") und...
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem...
Mietvertragskündigung wegen mangelhafter Mülltrennung möglich?
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 – 533 C 159/22
Die Vermieterin mahnte...
Unzulässigkeit der Klärung einer ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen
Orientierungssatz
Es ist nicht zulässig, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im...