ARGE Baurecht rät zu präziser Leistungsbeschreibung

Öffentliche Großbaustellen und private Bauvorhaben können unterschiedlicher kaum sein. Gemein ist ihnen jedoch die Leistungsbeschreibung als Grundlage für das Bau-Soll, also die Beschaffenheit des fertigen Objekts. Dabei kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. „Schuld daran sind unklare oder widersprüchliche Formulierungen, lückenhafte Darstellungen oder schlicht technische Fehler“, sagt Rechtsanwalt Roger Wintzer, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht). Er rät dazu, alles daran zu setzen, die Leistungsbeschreibung so präzise wie möglich zu formulieren.

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