Störerauswahl im Bodenschutzrecht – Trifft es mich als Eigentümer, oder auch den Voreigentümer. RA Dr. Fiete Kalscheuer klärt auf

Die pflichtgemäße Ausübung des Störerauswahlermessens im Bodenschutzrecht ist grundsätzlich zweistufig: In einem ersten Schritt ist eine ordnungsgemäße Störerermittlung vorzunehmen. Erst im zweiten Schritt findet die Auswahl desjenigen Störers statt, der zur Beseitigung der Gefahr – etwa aus Gründen der Effektivität oder der finanziellen Leistungsfähigkeit – am ehesten in der Lage ist. VG Düsseldorf, Urteil vom 29. Juli 2016, Az. 17 K 3089/15.

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