Acht Urteile zur „Hausmusik“ und zum Grillen auf dem Balko

„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!“ Dieses Zitat von Friedrich Schiller trifft besonders das Verhältnis von musizierenden Mietern und deren Nachbarn. Tonleitern und Gesangsübungen sind bei offenem Fenster im Frühling und Sommer für die Nachbarn einfacher zu hören als im Winter.

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Streit ist vorprogrammiert. Der Vermieter hat einerseits die Aufgabe, seinen Mietern den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu erlauben. Dazu gehören Feiern und Musizieren. Andererseits muss er seine Mieter vor Lärmbeeinträchtigungen schützen. Dr. Peter Hitpaß:vom Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen hat einiuge Urteile zussammengestell

 

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