Energiepreise 2026: 10 Milliarden Euro Entlastung – Was auf die Branche zukommt?

Zum 01. Januar 2026 sind erneut wichtige Änderungen bei Steuern und Umlagen im Strom- und Gasbereich in Kraft getreten.

Welche Auswirkung die Anpassungen für die Akteure in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft bedeutet, wird nach der Analyse klarer. Was für einzelne Kilowattstunden nach wenig aussieht, kann sich auf ganze Quartiere, Liegenschaften und Portfolios betrachtet durchaus summieren.

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Hinzu kommt die neue Struktur im CO2-Preis, die mit Unsicherheit, aber auch Gestaltungsspielraum einhergeht. Zeit also für eine realistische Einschätzung: Was bedeutet das konkret? Wer profitiert? Und worauf sollten Sie sich vorbereiten?

Strom: Leichte Steigerung der Umlagen – mit Signalwirkung

Im Strombereich steigt die Gesamtsumme der Abgaben um 0,295 ct/kWh auf 4,996 ct/kWh. Dabei bleibt die EEG-Umlage bei 0,000 ct/kWh – das ist weiterhin ein Ergebnis der politischen Entscheidung, die Strompreise zu stabilisieren.

Interessant ist jedoch der Blick auf die anderen Komponenten:
Der KWK-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplung) steigt um rund 0,17 ct/kWh.
Auch die Offshore-Netzumlage legt um 0,125 ct/kWh zu.

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Diese Entwicklungen spiegeln die hohen Investitionen in Netzstabilität und Klimaschutz wider – Kosten, die anteilig von allen Stromkunden getragen werden. Zwar ist der Anstieg noch vergleichsweise moderat, doch angesichts der geplanten Netzausbauten und neuen Strommarktdesigns könnte hier in den kommenden Jahren weitere Dynamik entstehen.

Gas: Entlastung durch Wegfall der Speicherumlage

Bei Gas hingegen zeigt sich ein entgegengesetzter Trend: Die Gasspeicherumlage entfällt vollständig, was einen Preisrückgang von 0,289 ct/kWh bedeutet. Laut der Bundesregierung bedeutet das eine Entlastung für alle Gas-Kunden von insgesamt 10 Milliarden Euro. Bezogen auf eine Gas-Verbrauchsstelle mit 50.000 kWh beträgt die Reduktion rund 173,- Euro inkl. 19% Umsatzsteuer. Gleichzeitig bleibt die Erdgassteuer konstant, und der CO2-Preis bewegt sich in einer Bandbreite zwischen 0,998 ct/kWh und 1,179 ct/kWh.

Je nach Ausgestaltung könnten sich hier minimale Entlastungen oder eine nahezu stabile Belastung für Gasnutzer ergeben.

CO2-Bepreisung: Vom Festpreis zur Auktionsphase

Der größere Unsicherheitsfaktor liegt im neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Seit 2026 wird der CO2-Preis nicht mehr über einen Festpreis gesteuert, sondern über eine Auktionsphase (55–65 €/Tonne), gefolgt von einer Festpreisphase (68 €/Tonne). In der Nachkaufphase liegt der Preis bei 70 €/Tonne.

Netzentgelte: Entwicklung je nach Investitionsbedarf und Subventionen

Spannend bleibt der Ausblick auf die Netzentgelte. Laut aktuellen Einschätzungen könnten die Stromnetzentgelte durch gesetzliche Subventionen in den kommenden Jahren sinken. Hier wirken sich Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds stabilisierend aus.

Beim Gasnetz sieht es anders aus: Aufgrund hoher Abschreibungen dürften die Entgelte eher steigen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit gasbasierter Systeme im Bestand und sollte bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.

Reiner Energie-Preis:

Für die Berechnung des Bruttoenergiepreises muss zu den vorgenannten Abgaben, Steuern und Netzentgelten der reine Energie-Preis hinzugerechnet werden:

Bruttoenergiepreis = Steuern + Abgaben + Netzentgelte + reiner Energiepreis

Beim reinen Energiepreis besteht der größte Hebel, um die Energiekosten aktiv zu beeinflussen. Die Strom- und Gaspreise an den Energiemärkten sind volatil. Der Preis hängt vom Einkaufszeitpunkt ab (siehe Grafik).

Abbildung: Preisverlauf Gas Energiebörse EEX Terminmarkt für Lieferjahr 2027

Der Energielieferant berücksichtigt in seiner Kalkulation weitere Kostenpositionen zum o. g. Börsenpreis, wie z. B. Risikozuschläge, Abrechnungskosten und Vertriebsmargen. Energievertriebe haben die Zielsetzung, möglichst hohe Margen für ihr Unternehmen durchzusetzen.

Eine professionell organisierte Gas- und Stromausschreibung wirkt der Margenentwicklung entgegen, reduziert Risikozuschläge und sorgt für bestmögliche Energiepreise.

Was heißt das für die Immobilienwirtschaft?

Die Entwicklungen zeigen: Die Energiepreisgestaltung wird komplexer. Eine Planbarkeit sollte durch rechtzeitiges Entwickeln einer passenden Beschaffungs-Strategie ermöglicht werden.

Für Immobilienunternehmen und Bestandshalter heißt das:

Energiekosten fokussiert in der Unternehmensstrategie berücksichtigen.

Dynamisches Preisumfeld und neue CO2-Kostenmodelle im Blick behalten.

Wer sich jetzt informiert und strategisch aufstellt, vermeidet Mehrkosten und kann auch aktiv zur Transformation der Energieversorgung beitragen.

Fazit: 2026 bringt Herausforderungen – aber auch Chancen.

Stefan Strenge, Geschäftsführer Hansa Energie Service GmbH, stefan.strenge@h-e-service.de, Telefon: 04122-9818101

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