Neue Ära im Arbeitsrecht – Elektronische Übermittlung von Arbeitsbedingungen wird möglich

Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23. Oktober 2024 am 1. Januar 2025 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau im Arbeitsrecht gemacht.

Das Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) erlaubt nun erstmals, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses in Textform – und somit auch elektronisch – zu übermitteln. Sven Häberer, Spezialist für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz, erklärt was zu beachten ist.

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Modernisierung des Nachweisgesetzes

„Das Nachweisgesetz regelt, welche wesentlichen Vertragsbedingungen Arbeitgeber schriftlich festhalten und Arbeitnehmern übermitteln müssen. Bis zum 31. Dezember 2024 war dafür die Schriftform zwingend erforderlich, also ein Papierdokument mit handschriftlicher Unterschrift.

Die Neufassung ermöglicht nun, diese Bedingungen auch in Textform (§ 126b BGB) zu dokumentieren und elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber können beispielsweise per E-Mail informieren, sofern das Dokument vom Arbeitnehmer gespeichert und ausgedruckt werden kann. Ein Empfangsnachweis bleibt jedoch erforderlich“, so Sven Häberer.

Ein wichtiger Schritt – mit Einschränkungen

Trotz der Erleichterungen gibt es Ausnahmen: In bestimmten Branchen, wie dem Baugewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, der Personenbeförderung und der Gebäudereinigung, bleibt die Schriftform weiterhin verpflichtend (§ 2 Abs. 1 S. 6 NachwG n.F.).

Auch für befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG) und Kündigungen (§ 623 BGB) bleibt die bisherige Regelung unverändert.

Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Mit der Modernisierung des Nachweisgesetzes wird ein seit Langem bestehender Widerspruch aufgelöst: Während der Abschluss eines Arbeitsvertrages formfrei möglich war, mussten die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt werden. „Die Änderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität und Digitalisierung in der Arbeitswelt“, führt Häberer aus.

Ausblick

Die Reform bringt den deutschen Arbeitsmarkt näher an europäische Standards und erleichtert die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Neuerungen in der Praxis angenommen werden und ob weitere Modernisierungen folgen werden“, so Häberer abschließend.


Die Kanzlei Müller Radack Schultz wurde 1990 gegründet und ist heute mit über 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben renommierten und leistungsstarken Notaren umfasst die anwaltliche Beratung und Betreuung die folgenden Bereiche: Grundstückstransaktionen, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Zweckentfremdungs- und Milieuschutzrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Bauträgerrecht, Geschäfts- und Wohnraummiete, Arbeitsrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsberatung. www.mueller-radack.com.

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