Seit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ist klar: Messdienstleister sind zur Meldung des Einbaus neuer oder erneuerter Messgeräte verpflichtet. Für den Dienstleister KALO ist das seit Anfang 2015 bereits Standardvorgehen.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Novelliertes Mess- und Eichgesetz – wer muss dem Eichamt neue Wasser- und Wärmezähler melden?
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Digitale Rentenübersicht – Rentenansprüche einfach online abrufen
Seit dem 30. Juni 2023 gibt es die „Digitale Rentenübersicht“ der...
Rechtsgutachten zu Fernwärme-Anschluss- und Benutzungszwang
Im Auftrag des Bundesverband Wärmepumpe hat sich die auf Energierecht spezialisierte...
Zehn Fragen und Antworten für Rechenzentrumsbetreiber zum neuen Energieeffizienzgesetz
Das im November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG) konfrontiert Rechenzentrumsbetreiber...
Das Hinweisgeberschutzgesetz und die daraus resultierenden Haftungsgefahren
In den letzten Jahren hat der Schutz von Whistleblowern, also von...
Das „Heizungsgesetz“, was ist betriebskostenrechtlich zu beachten?
Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 trat die geänderte Fassung des...
Stromverbrauch – Digitale Messtechnik sorgt für Transparenz
Der Erfolg der Energiewende hängt auch davon ab, wie Erzeugungsanlagen, z....