Zum 1. Nov. 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz in Kraft, das auch Auswirkungen für Vermieter hat, darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Landesverbandsgeschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hin. Das Gesetz regelt künftig die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten ebenso wie Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen. Dabei wird auch die Meldebestätigung durch den Wohnungsgeber wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Sie war schon einmal bis 2002 in Kraft. Mit der Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung gilt eine Mitwirkungspflicht der Vermieter bzw. Verwalter nach § 19 Bundesmeldegesetz.


Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Ungewollt vom Energieversorger gekündigt – was sagt die Rechtslage
Verbraucherzentrale Niedersachsen informiert
Der Energieanbieter will den Vertrag beenden, obwohl kein Wechsel...
Die Tücken des Baurechts – Einige Urteile zu einem überaus heiklen...
Das Baurecht hat es mit vielen Fallkonstellationen zu tun. Das Spektrum...
Baurechtsreport 2025 offenbart Schwächen der technischen Gebäudeausrüstung
Notstromanlagen, die im Ernstfall sicherheitsrelevante Einrichtungen wie Brandmelde- und Feuerlöschanlagen oder...
BGH: keine Höhenbegrenzung für Bambushecke
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 28. März 2025 (Az.: V...
Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss
Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur vornehmen,...
Falsche Selbstauskunft, Ladesäule hat Vorrang, Fliesen durchbohren?… etc.. – Vier neue...
Der LBS Infodienst Recht & Steuern wird von den Landesbausparkassen herausgegeben...