Zum 1. Nov. 2015 tritt erstmals ein bundesweit einheitliches Meldegesetz in Kraft, das auch Auswirkungen für Vermieter hat, darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Landesverbandsgeschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hin. Das Gesetz regelt künftig die Art und Weise der Datenspeicherung und Meldepflichten ebenso wie Melderegisterauskünfte oder die Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen. Dabei wird auch die Meldebestätigung durch den Wohnungsgeber wieder eingeführt, um Scheinanmeldungen zu verhindern. Sie war schon einmal bis 2002 in Kraft. Mit der Wiedereinführung der Vermieterbescheinigung gilt eine Mitwirkungspflicht der Vermieter bzw. Verwalter nach § 19 Bundesmeldegesetz.
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