Heizkostenrückzahlung für 2015 nur bei Heizöl wahrscheinlich

Mieter und Wohnungseigentümer, deren Wohnungen im letzten Jahr mit Heizöl beheizt wurden, können sich voraussichtlich auf eine Heizkostenrückzahlung freuen. Wurde hingegen mit Erdgas geheizt, war das im vergangenen Jahr eher schlecht fürs Portemonnaie: Nach einer Prognose des Energiedienstleisters Techem sind die Heizkosten beim Energieträger Öl in 2015 um 18,6 Prozent gesunken, während sie für Erdgas um 6 Prozent anstiegen.

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