Irgendwann gibt es immer ein erstes und ein letztes Mal. Wer eine neue Wohnung oder ein neues Haus bezieht, egal ob als Eigentümer oder als Mieter, der muss zunächst eine Übergabe bzw. eine Abnahme hinter sich bringen. Und wenn er wieder auszieht (verkauft), dann folgt die gleiche Prozedur in die andere Richtung.
![d385f1097f2e54a09345d6a9db3c6508](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/02/d385f1097f2e54a09345d6a9db3c6508.jpg)
![d385f1097f2e54a09345d6a9db3c6508](https://wohnungswirtschaft-heute.de/wp-content/uploads/2017/02/d385f1097f2e54a09345d6a9db3c6508.jpg)
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Dr. Olaf Riecke zu Wohnungseigentümerversammlung vor 17 Uhr: So viel Handlungsspielraum...
Eigentümerversammlungen finden meist abends statt. Die Rechtsprechung gesteht Immobilienverwaltern jedoch Handlungsspielraum...
Streit um Kostenübernahme zwischen Eigentümern und Mietern
Es ist ein schier endloses Streitthema vor deutschen Gerichten: Eigentümer und...
Wenn die Abnahme keine Abnahme ist
Für gewöhnlich haben private Bauherren nach Fertigstellung und Abnahme ihres Bauprojekts...
Modernisierung, Barrierefreiheit und mehr – Vier Urteile
Vier Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Finanzieren, herausgegeben vom LBS...
Von Fouls und Volltreffern im Mietrecht: Was dürfen Fußballfans während der...
In jeder Nachbarschaft sind sie zurzeit zu finden: Bunte Fahnen, Wimpel...
Achtung, Eigenbedarf! Gerichtsurteile zu einem heiklen Themengebiet
Angesichts einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt fürchten viele Mieter, dass...