Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat am 26. November 2009 ein bundesweit wegweisendes Urteil im Mietrecht gefällt (Az. 820 C 53/08). Darin gab es der Klage einer Wohnungsgenossenschaft gegen ihre Mieter auf eine Mieterhöhung statt, wobei die neue Miete leicht über dem oberen Drittelwert der im Mietspiegel enthaltenen Spanne lag. Die Mieterhöhung war mit einem besonders guten energetischen Standard aufgrund einer durchgeführten, zurückliegenden Wärmedämmung begründet worden.
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Starkregen und Überschwemmung – was die aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf...
Starkregenereignisse stellen die Wohngebäudeversicherung zunehmend vor besondere Herausforderungen. Dabei reicht es...
Äste über dem Gartenzaun: Wann Nachbarn selbst schneiden dürfen
Ein Ast ragt über den Gartenzaun, Nadeln landen auf der Terrasse...
BGH – Streetart-Fassadengemälde in einer Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
OLG Karlsruhe stärkt Eigentümerrechte bei sog. „Wohnungsstichen“
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Landesrecht BW - 6 W 15/26 | OLG...
BGH: Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen im Seniorenwohnheim ist nicht vergütungspflichtig
Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
60 Meter bis zur Müllabfuhr sind zumutbar
Können Müllfahrzeuge nicht gefahrlos zu den einzelnen Grundstücken gelangen, darf die...

