Das Amtsgericht Hamburg-Barmbek hat am 26. November 2009 ein bundesweit wegweisendes Urteil im Mietrecht gefällt (Az. 820 C 53/08). Darin gab es der Klage einer Wohnungsgenossenschaft gegen ihre Mieter auf eine Mieterhöhung statt, wobei die neue Miete leicht über dem oberen Drittelwert der im Mietspiegel enthaltenen Spanne lag. Die Mieterhöhung war mit einem besonders guten energetischen Standard aufgrund einer durchgeführten, zurückliegenden Wärmedämmung begründet worden.


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