Wohnflächen spielen eine große Rolle. Beim Bauen werden die Kaufpreise häufig nach der Wohnfläche berechnet, beim Vermieten der Mietzins. Während die Art der Wohnflächenberechnung für Mietwohnungen inzwischen durch Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) weitgehend geklärt ist, wird die Wohnflächenberechnung beim Mehr- oder Einfamilienhaus. Zum Schaden der Käufer und Investoren, kritisiert der Verband Privater Bauherren (VPB). Wer schlüsselfertig baut, der bekommt in der Regel nur einen Prospekt mit dem knappen Hinweis: „xy qm Wohnfläche“.
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VPB: Nach Fertigstellung die Wohnflächenberechnung und Raumhöhen prüfen lassen! Sicher ist sicher!
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