Bislang standen Versicherungsnehmer vor großen Problemen, wenn Sie einen Schadenfall erlitten, welcher sich zeitlich nicht genau konkretisieren ließ und sie zwischenzeitlich ihren Versicherer gewechselt hatten. Bei derartigen Szenarien pflegten sich die beteiligten Versicherer oftmals hintereinander zu verstecken, so dass am Ende der Versicherungsnehmer ein Opfer der ihm obliegenden Beweislast wurde und auf dem Schaden sitzen blieb. In diesem Sinne urteilte zuletzt auch das OLG Celle (Urteil vom 10. Mai 2012, Az.: 8 U 213/11).


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Versichererwechsel und Leitungswasserschäden. Ein neues Urteil, Experte Wolf-Rüdiger Senk erklärt den Sachverhalt
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