Öffentlichen Auftraggebern steht bei ihren Beschaffungsmaßnahmen das Recht zu, die Leistung zu bestimmen. Sie sind am sachnächsten und können ihren Bedarf zumeist am besten einschätzen. Obwohl diese Entscheidung dem Vergabeverfahren eigentlich vorgelagert ist, kommt es wegen der Auswirkungen der Entscheidung im Vergabeverfahren immer wieder zu vergaberechtlichen Auseinandersetzungen über den zulässigen Umfang des Leistungsbestimmungsrechts. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Grenzen und der Zulässigkeit des Leistungsbestimmungsrechts und ist daher sowohl für Auftraggeber als auch für Unternehmen von Interesse.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Vergaberecht – Das Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers. Was ist zu beachten, Herr Kaiser
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
BGH legt EuGH Fragen zur weiteren Klärung des Begriffs der öffentlichen...
Beschlüsse vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23 ("Seniorenwohnheim") und...
Wohnungseigentümer kann seinen Mieter zur Einsicht in Betriebskostenbelege ermächtigen
Ein Wohnungseigentümer kann gestützt auf § 18 Abs. 4 WEG seinem...
Mietvertragskündigung wegen mangelhafter Mülltrennung möglich?
AG Hamburg-Blankenese, Urteil vom 24.02.2023 – 533 C 159/22
Die Vermieterin mahnte...
Unzulässigkeit der Klärung einer ortsüblichen Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen
Orientierungssatz
Es ist nicht zulässig, vor einem Mieterhöhungsverlangen die ortsübliche Vergleichsmiete durch einen Sachverständigen im...
Wohnungseigentümer – BGH: Keine Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer...
Der u.a. für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat...
vzbv-Studie: Große Preisunterschiede bei Fernwärme
Die Preise für Fernwärme in Deutschland unterscheiden sich regional deutlich. So...