Strukturbefragung der Bundesarchitektenkammer (BAK): HOAI, Auftragslage, Zahlungsmoral von Bund und Länder, Arbeitsklima, Nachhaltigkeit, BIM…. Wie ist die Lage des Berufsstands?

Alle zwei Jahre führen die Bundesarchitektenkammer (BAK) und die 16 Architektenkammern der Länder eine bundesweite Befragung zur beruflichen Situation der Kammermitglieder und zur wirtschaftlichen Lage der Büros durch. Befragt werden Angestellte und Beamte ebenso wie Selbstständige. Die Zahlen der Befragung 2022 zeigen den – trotz Coronakrise – wirtschaftlich guten Zustand der Branche im Berichtsjahr 2021.

Aus der Befragung lassen sich wichtige Trends ablesen: Bei den angestellten Kammermitgliedern zeigt sich, unabhängig davon, ob sie in Architekturbüros, der Strukturbefragung gewerblichen Wirtschaft oder im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, eine Zunahme des Bruttojahresgehaltes um 5 bis 8 Prozent im Vergleich zu 2019. Dabei fällt sowohl das Gehaltsniveau als auch sein Anstieg in Architekturbüros geringer aus als im öffentlichen Sektor und in der gewerblichen Wirtschaft.

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Teilzeittätigkeit ist auf dem Vormarsch; insbesondere steigt bei den Angestellten der Anteil teilzeittätiger Männer. 65 Prozent der Beschäftigten leisten regelmäßig Überstunden von im Schnitt 5,4 Stunden pro Woche (Vollzeittätige) bzw. 3,8 Stunden (Teilzeittätige). Dies stellt einen überraschend deutlichen, vermutlich Corona-bedingten Rückgang im Vergleich zu 2019 dar. Anders als noch 2012 oder 2014 werden Überstunden mittlerweile bei 71 Prozent der Befragten durch Freizeit oder zusätzliche Vergütung kompensiert.

Die wirtschaftlich stabile Lage während der Coronakrise spiegelt sich auch bei den selbstständigen Kammermitgliedern wider: Bei Betrachtung des Honorarumsatzes pro Kopf sowie des Büroüberschusses je Inhaber wurden 2021 unabhängig von der Bürogröße Höchstwerte erreicht. Jedoch besteht steigende Skepsis bezüglich zukünftiger Geschäfte: 33 Prozent der Büroinhaberinnen und Büroinhaber gaben im Frühsommer 2022 an, in den kommenden 12 Monaten mit einem Rückgang der Auftragslage zu rechnen, während nur 22 Prozent von einer Zunahme ausgehen.

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Stundensätze in Höhe von 90 Euro je Stunde für Partner/Inhaber 

Die befragten Inhaberinnen und Inhaber haben 2021 durchschnittlich 57 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Honoraren erzielt, die nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt wurden. Der durchschnittliche Umsatzanteil aus nach HOAI abgerechneten Honoraren liegt umso höher, je größer das Büro ist. In Büros mit 10 und mehr Beschäftigten liegt der entsprechende Anteil bei 74 Prozent.

Kleinere Büros nehmen demgegenüber häufiger Honorarabrechnungen nach geleisteten Stunden oder auf Basis einer Zeitschätzung vor. Gegenüber ihren Auftraggebern rechneten die Befragten 2021 Stundensätze in Höhe von 90 Euro je Stunde für Partner/Inhaber ab (Median), was unter den Werten vergleichbarer Freiberufler liegt. Dieses Ergebnis verdeutlicht die Dringlichkeit des gemeinsamen Engagements von BAK, Bundesingenieurkammer (BingK) und des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e.V. (AHO) für eine Anhebung der HOAITafelwerte auf eine marktgerechte Höhe.

Im Rahmen der Novellierung der HOAI hat das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bereits ein Gutachten beauftragt zur Ermittlung angemessener Tafelwerte…

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