Steuerfalle Sommerfest: Vom Fiskus nicht den Spaß verderben lassen

Mit den Temperaturen steigt auch die Feierlaune in vielen Unternehmen. Es ist wieder Zeit für Sommerfeste, um den Zusammenhalt der Mitarbeiter und das Betriebsklima zu fördern.

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Grundsätzlich sind die Kosten einer Betriebsveranstaltung steuerlich abzugsfähig. Doch werden die steuerlichen Spielregeln nicht genau eingehalten, drohen hohe Nachzahlungen, warnt die Mönchengladbacher Steuerberatungsgesellschaft WWS.

 

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