Der Europäische Gerichtshof hat am 27.11.2008 (Az. C-156/08) beschlossen, dass eine Doppelbelastung bei Bauleistungen mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer rechtmäßig ist. Grundlage war eine Vorlage des Finanzgerichtes Niedersachsen, das gefragt hatte, ob eine Einbeziehung der mit Umsatzsteuern belasteten Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer rechtmäßig sei. Welche Konstellation zu dieser Doppelbelastung führt beschreibt Dipl.-Kfm. Steuerberater Florian Fiedler.


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Steuer: Grunderwerbsteuer ist in voller Höhe bei zusammenhängendem Grundstückskauf und Bauvertrag fällig
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