So sponsert das Finanzamt die Kinderbetreuung

Berufstätige Eltern können sich nicht nur über ihre Einkommensteuererklärung, sondern auch über ihre Arbeitgeber Steuervorteile für die Kinderbetreuung sichern. Doch die Bedingungen sind genau einzuhalten. Sonst stellt sich das Finanzamt quer.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema