Jede bauliche Anlage muss im Ganzen und in ihren Teilen standsicher sein. Ein baurechtliches Kriterium für den entsprechenden Nachweis ist die Belastung des Daches durch Schnee und Eis. Droht die zulässige Schneelast überschritten zu werden, muss der Betreiber entsprechende Maßnahmen für eine sichere Schneeräumung treffen. Dabei erfordern Dachoberlichter eine besondere Aufmerksamkeit.
Die Standsicherheit von Bauwerken und ihrer Bauteile ist entsprechend den Landesbauordnungen so nachzuweisen, dass Leben und Gesundheit der Bewohner oder Benutzer nicht gefährdet werden. Die Grundlagen für die statischen Nachweise sind in den entsprechenden Normen abgebildet. So gibt die DIN EN 1991-1-3 Eurocode 1 (Einwirkung auf Tragwerke Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten) die zulässigen Belastungen eines Flachdachs durch Eis und Schnee vor.
Bei der Räumung besteht Absturzgefahr
In Teilen Deutschlands werden zunehmend starke Schneefälle verzeichnet, die einige Dachkonstruktionen an die Grenzen ihrer Belastbarkeit bringen. Ist die zulässige Schneelast erreicht, muss der Betreiber das Dach zur Wahrung der Gebäudestatik räumen. Dabei sollten Dacheinbauten wie in der Dachfläche verlegte Lichtplatten besonders berücksichtigt werden, da sie in der Regel nicht durchsturzsicher sind. Während Lichtkuppeln und Lichtbänder bei geringen und mittleren Schneehöhen als Gefahrenbereiche erkennbar sind, lassen sich Lichtplatten schon bei geringen Schneehöhen auf der Dachfläche nicht eindeutig lokalisieren.