Auch wenn die momentane Wetterlage noch nicht an die weiße Pracht denken lässt, so sollten sich Hausbesitzer bzw. Verfügungsberechtigte unbedingt die Frage stellen, wer ihre Verkehrsflächen, Wege und Dächer im Winter von Eis und Schnee freihält. Denn die Schneeräumung ist eine Pflicht, die die Kommunen auf Immobilieneigentümer übertragen haben. Versäumnisse im Winterdienst können mit hohen Schadenersatzforderungen – unabhängig ob Personen- oder Sachschaden – einhergehen.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Schneeverwehungen, Dachlawinen, Eiszapfen: Schneeräumpflicht betrifft auch das Dach!
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Innovation am Bau: Neue Baustoffe zwischen Klimaschutz und Schadenprävention
Welche Materialien brauchen wir im Zusammenhang mit Klimawandel und Zukunftsfähigkeit? Und...
Günstig installiert, teuer bereut
Nachdem die alte Geschirrspülmaschine in der Mietwohnung einer vierköpfige Familie nicht...
Wenn nach dem Urlaub das Haus unter Wasser steht
Im Spülenunterschrank platzt ein flexibler Schlauch zur Küchenarmatur. 25 Liter Wasser...
10. September – VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ – auch Online
Leitungswasserschäden entwickeln sich für Wohnungsunternehmen zunehmend von einem klassischen Versicherungsthema zu...
Die Wasserfilterpatrone: An der Verschraubung des Kopfes ist die O-Ringdichtung verrutscht
Installationsfehler sind nach der Statistik des IFS die häufigste Ursache für...
Dürre – das unterschätzte Versicherungsrisiko | Teil 1
Wenn der Boden unter dem Haus trocknet: Bringt Dürre einen neuen...

