Auch wenn die momentane Wetterlage noch nicht an die weiße Pracht denken lässt, so sollten sich Hausbesitzer bzw. Verfügungsberechtigte unbedingt die Frage stellen, wer ihre Verkehrsflächen, Wege und Dächer im Winter von Eis und Schnee freihält. Denn die Schneeräumung ist eine Pflicht, die die Kommunen auf Immobilieneigentümer übertragen haben. Versäumnisse im Winterdienst können mit hohen Schadenersatzforderungen – unabhängig ob Personen- oder Sachschaden – einhergehen.
