Rauchwarnmelder, ein Tool der digitalen Welt

Liebe Leserinnen und Leser,

Es gibt Dinge in den Wohnungen, die vorhanden sein müssen. Zum Beispiel ein Rauchwarnmelder. Seit Ende 2003 sind sie in Neu- und bei Umbauten Pflicht. Die Nachrüst-Frist in den Bestandsbauten endete im Juli 2012. Soweit die Idee. Aber da Baurecht Landesrecht ist, dauert es halt etwas länger. So sollten am 31. Dezember 2023, also am Jahresende, im gesamten Bundesgebiet die Wohnungen mit Rauchwarnmelder ausgerüstet sein, wenn beim Nachzügler Sachsen die Übergangsfrist endet.

Übrigens, Rauchwarnmelder haben eine gesetzlich vorgeschriebene Lebensdauer von 10 Jahren. Das bedeutet: in einige Bundesländern müssen in den nächsten Monaten die „Lebensretter“ ausgetauscht werden. Welche nehmen wir da, fragen sich sicher viele Entscheider in den Wohnungsunternehmen oder Wohnungsverwaltungen.

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Ein Rauchwarnmelder hängt nicht nur an den vorgeschriebenen Stellen in den Wohnungen, sie wollen regelmäßig überprüft und dokumentiert werden. Termin beim Mieter vereinbaren, das Gerät anschauen, in der Mieterakte vermerken. Analog ist das ein Riesenaufwand, den die Unternehmen zurzeit leisten.

Wie es einfacher geht, nämlich digital, zeigt Rainer Eisenach von Ei Electronics.in seinem Beitrag: Rauchwarnmelder – der Schritt in die digitale Bewirtschaftung.

Ei Electronics hat den „Rauchwarnmelder-Manager“ entwickelt. Er ist eine intelligente Software-Lösung, die einen rundum Überblick über sämtliche, in den Liegenschaften verbauten Melder-Bestände ermöglicht. Zusätzlich können konkrete Montage- und Inspektionsaufträge erstellt und direkt an das Service-Personal übermittelt werden. Wie das geht, lesen Sie selbst.

Oktober 2023 – Wohnungswirtschaft-heute.digital Ausgabe 31 – mit vielen neuen Anregungen

Klicken Sie mal rein.

Ihr Gerd Warda

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