Radon und die neuen Strahlenschutzverordnung. VPB-Experte Dipl.-Ing. Marc Ellinger erklärt was zu beachten ist.

„Die Debatte über das radioaktive Edelgas Radon verunsichert zurzeit viele Bauherren und Hauseigentümer“, beobachtet Dipl.-Ing. Marc Ellinger, Sachverständiger beim Verband Privater Bauherren (VPB) und Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden. Auslöser der Debatte ist das neue deutsche Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz in Aufenthaltsräumen enthält und Referenzwerte für die Belastung mit Radon festlegt. Als gesundheitlich unbedenklich gilt der Bereich von 100 bis 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) im Jahresmittel. Die Novelle des Strahlenschutzgesetzes tritt vollständig am 31. Dezember 2018 in Kraft.

Radom ist überall

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, das in allen Gesteinen und Böden in unterschiedlich hoher Konzentration enthalten ist. Das Gas steigt durch die Bodenschichten Richtung Erdoberfläche auf und vermischt sich dort mit der Luft. In der Atmosphäre ist es in ungefährlich verdünnter Menge vorhanden. In hohen Konzentrationen allerdings ist Radon gesundheitsschädlich. Es gilt heute als Hauptursache für Lungenkrebserkrankungen bei Nichtrauchern in Deutschland. Grund genug, sich beim Bauen Gedanken über das Gas zu machen.

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Gingen Experten früher davon aus, Radon komme fast ausschließlich in Bergbauregionen vor, wissen sie heute: Grundsätzlich betrifft die Problematik ganz Deutschland, sie ist nicht nur auf die Regionen mit uranhaltigem Muttergestein beschränkt.

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„Entscheidend für die Radonbelastung ist die Durchlässigkeit des jeweiligen Bodens“, erklärt Radon-Experte Ellinger: „Lockere, gut wasserdurchlässige Böden, lassen auch Radon leicht passieren. Dicht gelagerte, wasserundurchlässige und feuchte Böden sind weniger durchlässig. Und wassergefüllte Bodenschichten stellen für Radon eine nahezu undurchdringliche Barriere dar.“

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